Der UNESCO Biosphärenpark Unteres Murtal erstreckt sich über eine Fläche von 13.180 ha und weist einige Besonderheiten auf, die vor allem mit der Grenzlage zusammenhängen. Der Bereich des Biosphärenparks bildet mit der geografischen Einheit des „Unteren Murtales“ ein klar definiertes Gefüge, das von Natur aus jedoch eine sehr kleine räumliche Ausdehnung besitzt und im Verhältnis zu den sehr großflächigen naturnahen Fließstrecken und Auwäldern der Drau – sowie der Donau in Serbien, Kroatien oder Ungarn – nur wenige Hektar Kernzone aufweist. In diesem Bereich ist die Mur ausschließlich ein Grenzfluss auf einer Länge von rund 33 km, wobei die Flussmitte die Grenze zwischen österreichischem und slowenischem Staatsgebiet darstellt.
Kernzone
Die Kernzone ist dem prozessorientierten Naturschutz vorbehalten. Es darf daher keinerlei Nutzung erfolgen, wobei extensive traditionelle Nutzungsformen sowie eine nach ökologischen Kriterien ausgerichtete Wildstandsregulierung bzw. Jagd und Fischerei vom Nutzungsverbot ausgenommen sind. Der gesamte Bereich ist Teil des durch das Steiermärkische Naturschutzgesetz als Europaschutzgebiet „Steirische Grenzmur mit Gamlitzbach und Gnasbach“ gemäß der Flora-Fauna Habitat (FFH-Richtlinie), als auch als Landschaftsschutzgebiet (LSG) „Murauen (Mureck-Bad Radkersburg- Klöch)“, rechtlich geschützt und wird entsprechend dem gültigen Europaschutzgebiets-Managementplan bewirtschaftet. Zudem ist die Mur als öffentliches Wassergut – im Besitz der Republik Österreich sowie dem österreichischen Wasserrechtsgesetz. Der überwiegende Teil der Kernzone sind Gewässerflächen und die darüber hinausbegleitenden Auwälder.
Die Kernzone weist folgende Eigenschaften auf:
GRÖSSE
200 ha, rund 2 % des Gesamtgebietes
BESITZSTRUKTUR
100 % öffentliches Wassergut im Besitz der Republik Österreich
LANDBEDECKUNG
Fließgewässer (Mur) und angrenzende Auwälder
FUNKTION UND HAUPTZIELE
Zulassen natürlicher Flussdynamiken, Naturschutz, Forschung, Bildung für Nachhaltige Entwicklung
Pufferzone
Die Pflegezone (Pufferzone) folgt der Abgrenzung des Europaschutzgebietes und ist für die nachhaltige Entwicklung und Nutzung der wertvollen Kultur- und Naturlandschaft in diesem Bereich vorgesehen.
Die Plegezone weist folgende Eigenschaften auf:
GRÖSSE
1.891 ha, rund 14 % des Gesamtgebietes
BESITZSTRUKTUR
95 % Privatbesitz, 5 % öffentliches Gut
LANDBEDECKUNG
Wälder, Ackerflächen & Wiesen
FUNKTION UND HAUPTZIELE
Naturschutzrelevante Pufferfläche für die Kernzone, Sicherung des günstigen Erhaltungszustand der Natura 2000-Schutzgüter, Aufrechterhaltung einer naturverträglichen, traditionellen Landnutzung, Umweltbildung und Forschung
Entwicklungszone
Die Entwicklungszone wurde nach verwaltungs- (Gemeindegrenzen) und raumplanerischen („Murtal“ bzw. „Steirische Grenzmur“; Grenzlinien mit Slowenien) Gesichtspunkten abgegrenzt. Sie soll durch innovative nachhaltige Wirtschafts- und Bewirtschaftungsformen in Bereichen wie Land- und Forstwirtschaft, Handwerk, Gewerbe, Mobilität, Siedlungsentwicklung, Energienutzung sowie Kultur und Bildung vorbildhafte Standards setzen. Teile der Entwicklungszone besitzen auch Schutzcharakter (Geschützte Landschaftsteile, Naturdenkmäler usw.).
Die Entwicklungszone weist folgende Eigenschaften auf:
Nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung, Bildung für Nachhaltige Entwicklung, Förderung einer naturverträglichen, nachhaltigen und traditionellen Landnutzung